6. Wiener Gespräche Wissenschaft & Bauwirtschaft
„Schlechtwetter am Bau“
Am 23. Oktober 2014 fanden im Festsaal des Österreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereins (ÖIAV) die 6. Wiener Gespräche – Wissenschaft & Bauwirtschaft statt. Die Wiener Gespräche stellen die Fachvortrags- und Fachdiskussionsplattform des Instituts für interdisziplinäres Bauprozessmanagement der Technischen Universität Wien dar und weisen bereits eine langjährige Tradition auf.
Passend zum Titel der Veranstaltung hielten zunächst Herr Univ.Prof. Dr. Kropik (TU Wien), Frau Mag. Oberzaucher (ZAMG) und Herr Dr. Heegemann (Bauwirtschaftliche Beratung GmbH) Impulsvorträge.
Herr Prof. Kropik gab zunächst einen allgemeinen Überblick über die Risikoverteilung beim Bauvertrag und ging überblicksmäßig auf die diesbezüglichen Regelungen in der ÖNORM B 2110 ein. Er zeigte auf, dass – vergleichsweise mit der gesetzlichen Normallage – in den üblichen Bauwerkverträgen bezüglich der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse eine Risikoverlagerung zugunsten des Bauunternehmers stattfindet. Zudem merkte er an, dass gewisse Bauarbeiten, wie zB Bleche biegen oder Abdichtungen herstellen, bei bestimmten Witterungsverhältnissen nicht durchgeführt werden dürfen.
Frau Mag. Oberzaucher widmete sich insbesondere dem Thema der Jährlichkeiten. Auch für den meteorologischen Laien führte Sie gut verständlich aus, was beispielsweise ein hundertjährliches Hochwasser ist. Sie wies auf die Unterschiede zwischen Jährlichkeit und Wiederkehrzeit und die Bedeutung des Betrachtungszeitraums der Jährlichkeit hin. Mit mehreren anschaulichen Beispielen erläuterte sie Witterungsstatistiken. Auch verdeutlichte Frau Mag. Oberzaucher, dass trotz des außerordentlich dichten Messnetzes der ZAMG in Österreich immer wieder Fälle auftreten – insbesondere bei kleinräumigen Gewitterereignissen –, die ergänzender Messmethoden wie zB des Wetterradars, bedürfen (siehe Präsentation).
Herr Dr. Heegemann ging auf die konkreten bauvertraglichen Regelungen hinsichtlich der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse ein. Er zeigte auf, dass die Regelung in der ÖNORM B 2110 wenig detailliert ist und darin etwa keine konkreten Angaben hinsichtlich der heranzuziehenden Schlechtwetterkriterien und des Betrachtungszeitraums existieren. Neben dem Hinweis auf gewerkespezifische Normen und standardisierte Leistungsbeschreibungen, welche vergleichsweise mit der ÖNORM teilweise abweichende Bestimmungen enthalten, ging Dr. Heegemann auch auf die Regelungen in der ÖNORM B 2118 ein. Er beendete seinen Vortrag ua mit der Fragestellung, ob zB die Regelung über die Festlegung des Betrachtungszeitraums auch bei Vereinbarung der ÖNORM B 2110 analog anwendbar wäre.
Diese Frage und eine Reihe weiterer Problemstellungen wurde im Anschluss an die Impulsvorträge mit zwei weiteren Podiumsteilnehmern – Herrn Ing. Esterbauer (Fa. G. Hinteregger & Söhne) und Herrn Ing. Hödl (ÖBB Infrastruktur AG) – und dem Publikum diskutiert. Die Moderation übernahm Prof. Kropik.
Von Herrn Ing. Esterbauer wurden in dessen Eingangsstatement die baubetrieblichen Unwägbarkeiten bei Schlechtwetter insbesondere im Erdbau erläutert. Die Probleme, die die Bauunternehmen mit der Witterung haben, werden durch immer kürzere Ausführungszeiträume und entfallene Winterpausen verschärft, so Esterbauer weiter. Gleichzeitig werden bis dato bei der Bestimmung der Anzahl der „Schlechtwettertage-Bau“ gemäß ÖNORM B 2118 Niederschlagsereignisse in der Nacht und allfällige Ausfall-Folgetage nicht berücksichtigt. Auf Grundlage des Partnerschaftsmodells, der kooperativen Projektabwicklung und bei Ausschreibungen nach dem Bestbieterprinzip erhofft sich Esterbauer eine Verbesserung der Situation.
Herr Ing. Hödl führte aus, dass Partnerschaft und kooperative Projektabwicklung seitens der ÖBB auch tatsächlich gelebt werden. Jedoch, so Hödl, kann ein Auftraggeber während der Bauabwicklung keine Entscheidungen treffen, die dem Vertrag nicht entsprechen. Schlechtwettertage, die laut dem Vertrag vom Unternehmer zu tragen sind, kann ein Auftraggeber nicht einfach anerkennen. Angesprochen darauf, ob die derzeit existierenden Regelungen, insbesondere in der ÖNORM B 2118, für die Auftraggeber zufriedenstellend seien, gibt Ing. Hödl zu bedenken, dass vergleichsweise mit den allgemein gesetzlichen Regelungen ohnedies eine Risikoverlagerung zulasten des Auftraggebers stattfindet und die vorhandene klare Grenzziehung zwischen den Risikobereichen erforderlich ist. Für besonders witterungsabhängige Bauvorhaben gibt es zudem die Möglichkeit, entsprechende Regelungen, wie zB spezielle Festlegung des Betrachtungszeitraumes, in die Ausschreibung aufzunehmen.
Mehrfach hingewiesen wurde im weiteren Verlauf der Diskussion von Seiten der Industrievertreter (auch im Publikum) darauf, dass die derzeit in der ÖNORM B 2118 enthaltenen Schlechtwetterkriterien zB für den Erdbau nicht ausreichend seien. Eine Ergänzung dieser Kriterien wurde daher angeregt. Bedarf für eine Ergänzung der ÖNORM B 2118 dürfte auch deshalb bestehen, weil gemäß dem Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetztes (BSchEG) nun auch Hitze als Schlechtwetterkriterium gilt.
Ganz allgemein wäre es – so der Tenor der meisten Diskussionsteilnehmer – zielführend, gewerkespezifische Regelungen in die Normen oder die standardisierten Leistungsbeschreibungen aufzunehmen bzw zumindest den jeweiligen Bauvertrag individuell zu ergänzen.
Ebenfalls wurde, teilweise kontroversiell, diskutiert, nach welchen Kriterien der Betrachtungszeitraum zu wählen sei. Eine völlig willkürliche Wahl dieses Zeitraums erschien keinem der Diskussionsteilnehmer als zulässig. Ob die in der ÖNORM B 2118 beschriebene Vorgangsweise zur Ermittlung des Betrachtungszeitraums auch unter Vereinbarung der ÖNORM B 2110 gilt, darüber gab es jedoch keine Einigkeit.
In der Diskussion mit dem Publikum zeigte sich, dass immer wieder Einzelfälle auftreten, denen die Regeln in den ÖNORMEN nicht gänzlich gerecht werden können. Jedoch – so sprach Dr. Vavrovsky (ÖBB) wohl den meisten aus der Seele – könne man in einem Bauvertrag niemals für alle Eventualitäten Vorsorge treffen. Viel wichtiger ist, dass alle Projektteilnehmer am selben Strang ziehen. Dieses Statement waren zugleich die sehr passenden Schlussworte des „offiziellen“ Teils dieser gelungenen Veranstaltung.
Im Zuge des im Anschluss stattfindenden Buffets wurden weitere Facetten dieser interessanten Thematik und sicherlich auch viele andere aktuelle Aspekte der beruflichen Tätigkeiten der Teilnehmer rege diskutiert.

Download der Präsentationen
- 6WG Oberzaucher 01.pdf568 K
- 6WG Heegemann 01.pdf1,13 M